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Tipps und Tricks

Schadensprotokoll

Ein Schadensprotokoll bei Abholung und Rückgabe des Mietwagens ist leider nicht Gang und Gebe, sollte aber unbedingt verlangt werden. So können dem Mieter keine Schäden „untergejubelt“ werden, die er gar nicht verursacht hat. Vor der Übernahme sollte man gemeinsam mit dem Vermieter den Mietwagen genau unter die Lupe nehmen. Vor allem Reifen, Bremsen, Spiegel, usw. benötigen eine Überprüfung. In manchen Ländern kann der Fahrer des Mietwagens für entsprechende Mängel am Fahrzeug haften. In so einem Fall sollte man den Strafzettel auf jeden Fall aufheben und dem Vermieter vorlegen.

Um sicherzugehen sollte man sich die Mängelfreiheit des Mietwagens vor und nach Benutzung schriftlich bestätigen lassen.

Zubehör

Nicht immer sind die Mietwagen mit allem nötigen „Zubehör“ ausgestattet. Man sollte auf das Vorhandensein von Pannendreieck, Erste-Hilfe-Set, Betriebsanleitung, Reserverad und ggfs. Kindersitz (auf tadellosen Zustand und Kindesalter achten!!) nicht verzichten.

Unfälle und Pannen

Laut europäischem Verbraucherzentrum „ist der Mieter in der Regel bei Unfall oder Diebstahl verpflichtet, sofort die Polizei zu rufen, einen schriftlichen Unfallbericht für den Autovermieter anzufertigen und sich unverzüglich mit ihm in Verbindung zu setzen“.

Keinesfalls sollte man bei Unfällen oder Pannen irgendetwas selbst in die Hand nehmen. Beim Vermieter kann man eine Telefonnummer für den Notfall verlangen und genau nachfragen, wie man sich im Falle eines Unfalls oder einer Panne bzw. bei Diebstahl verhalten soll. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von zuhause einen europäischen Unfallbericht mitzunehmen, welcher bei Automobilclubs in mehreren Sprachen erhältlich ist.

Gibt es nach Unfällen Unklarheiten bietet z.B. der ÖAMTC unter der Nummer des Schutzbriefnotrufes auch aus dem Ausland rund um die Uhr Unterstützung an.

Abschließend ist noch zu sagen, dass man sich eine evtl. Kaution sowie alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen lassen sollte. Ebenfalls ist es ratsam, sich den Mietvertrag (am besten eine sprachlich vertraute Version) oder zumindest eine Kopie davon aushändigen zu lassen.

Fühlt man sich in einem Mietwagen nicht wohl oder entdeckt erhebliche Mängel, sollte man ihn gegen einen anderen Mietwagen umtauschen.

 

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